- Registratur
- ◆ Re|gis|tra|tur 〈f. 20〉1. das Eintragen in ein Register2. Arbeitsraum des Registrators3. Aufbewahrungsraum für Briefe usw.4. Aktenschrank5. 〈Mus.; an der Orgel〉 Gesamtheit der Registerzüge[Neubildung zu mlat. registrare; → registrieren]◆ Die Buchstabenfolge re|gis|tr... kann in Fremdwörtern auch re|gist|r... getrennt werden.
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eine R. seiner Personalien wurde vorgenommen.3. (Musik) (bei Orgel u. Harmonium) Gesamtheit der Vorrichtungen, mit denen die ↑ Register (3 a) betätigt werden.* * *
Registraturdie, -/-en, die geordnete Ablage von Schriftstücken, gegliedert in das Sortieren mit Kennzeichnen der einzelnen Schriftstücke und die eigentliche Ablage. Als Registratur bezeichnet man auch die Aufbewahrungsstelle für Akten und Karteien. Das in der Registratur aufzubewahrende Schriftgut (z. B. amtliche Akten, Geschäftspapiere, wissenschaftlichen Unterlagen) wird nach einem Registraturplan (Aktenplan) abgelegt; es kann alphabetisch, numerisch, alphanumerisch, nach Sachgebieten, Ort und Zeit geordnet werden.* * *
Re|gis|tra|tur, die; -, -en [zu ↑registrieren]: 1. das Registrieren (1 a), Eintragen; ↑Buchung (1): eine R. seiner Personalien wurde vorgenommen. 2. a) Raum, in dem Akten, Urkunden, Karteien o. Ä. aufbewahrt werden: einen Ordner aus der R. holen; in der R. arbeiten; b) Schrank, Regal, Gestell zum Aufbewahren von Akten, Urkunden o. Ä.: einen Ordner aus der R. nehmen. 3. (Musik) (bei Orgel u. Harmonium) Gesamtheit der Vorrichtungen, mit denen die ↑Register (3 a) betätigt werden.
Universal-Lexikon. 2012.